Zweckentfremdungsverbot in Berlin

Rainer Schorr informiert über Gesetzeslage. In Berlin mangelt es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Für Rainer Schorr ist es keine Überraschung, dass die Neubauzahlen nicht so stark steigen wie die Zahl der Neuberliner. Grundstücke sind teuer, die Auflagen hoch und die Stadt ist ein Magnet für Touristen und Start-ups. Letzteres führt zu dem Problem, dass Wohnungen zweckentfremdet werden, um sie an Touristen zu vermieten oder dort das eigene Unternehmen aufzubauen. Diese Wohnungen stehen dann nicht mehr dem Markt zur Verfügung und verstärken die Wohnungsnot.

Rainer Schorr erklärt das Zweckentfremdungsverbot

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat daher das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum durchgesetzt. Neben der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen, soll damit auch Leerstand und Abriss verhindert werden. Seit dem 1. Mai 2014 wird das Verbot in den Berliner Bezirken angewendet. Seitdem muss jeder Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht, der umgebaut wird und deshalb nicht mehr für Wohnzwecke genutzt werden kann,oder der komplett beseitigt wird, gemeldet werden. Rainer Schorr weist darauf hin, dass für den Wohnungseigentümer dabei – je nach Art der Meldung und Anzahl der Wohneinheiten – eine Gebühr anfällt.

Nicht jede Zweckentfremdung ist verboten

Genehmigt wird eine Zweckentfremdung, wenn ein öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse an der Zweckentfremdung besteht. Dies gilt zum Beispiel für soziale Einrichtungen oder die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen. Aber auch bei dunklen, schlecht geschnittenen oder durch Lärm belasteten Wohnungen dürfte eine Genehmigung der Zweckentfremdung wahrscheinlich sein. Zudem hängt für einige Unternehmer ihre wirtschaftliche Existenz davon ab, ob sie weiterhin ein Gewerbe betreiben können. Eine weitere Alternative, die für Eigentümer in Frage kommt, ist die Schaffung von Ersatzwohnraum. Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt der Hauptstadt ist dies jedoch ein beinahe aussichtloses Unterfangen und mit immensen Kosten verbunden.Unabhängig davon können Wohnungseigentümer Ärger und Bußgelder vermeiden, indem sie Nutzungsänderungen an das Bezirksamt melden. Rainer Schorr rät dazu, sich die Vorschriften genau anzuschauen und Fristen einzuhalten.