Rainer Schorr warnt vor Mietnomaden

Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters

Sie kommen, stellen sich vor, tragen häufig einen Anzug und wirken auf den ersten Blick unheimlich seriös: Rainer Schorr weiß, dass man Mietnomaden meist nicht sofort erkennt. Ihre Schufa-Auskunft ist makellos, die Bankbürgschaft oder die Gehaltsabrechnung überzeugen sofort. Da scheint doch alles im Lot zu sein, bestätigt der erfahrene Investor, doch er weiß, der Schein trügt immer. Mietnomaden sind Profis. Der Anzug ist geliehen, die Schufa-Auskunft, die Bankbürgschaft und die Gehaltsabrechnung sind gefälscht. Schon bei der ersten Begegnung haben diese Leute Betrug im Sinn. Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters, denn ihr Auftauchen verursacht mehr Kosten, als ihnen lieb ist. Sie ziehen ein, zahlen keine Miete, und sobald ihnen der Vermieter zu unangenehm wird, ziehen sie weiter. Die Mietrückstände bleiben bestehen. Wie können Sie sich davor schützen?

Rainer Schorr gibt Tipps zum Schutz vor Mietnomaden

Bevor Sie ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich so gut es geht vor Mietnomaden schützen, denn selbst eine fristlose Kündigung muss bei ihnen häufig gerichtlich durchgesetzt werden. Dabei bleibt der Vermieter leider viel zu oft auf den Kosten sitzen, bedauert Rainer Schorr. Deshalb gilt es, sich nicht nur auf die eigene Menschenkenntnis zu verlassen, sondern zur Absicherung verschiedene Auskünfte über die Bonität des potenziellen Mieters einzuholen. Beispielsweise können Sie sich mithilfe einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung absichern, dass der Mieter keine Mietrückstände bei anderen Vermietern angehäuft hat. Weitere Möglichkeiten sind eine Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise und Vorlage des Personalausweises. Eine Kaution sollten Sie als Vermieter immer verlangen. Diese kann bis zu drei Kaltmieten betragen und in Raten gezahlte werden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung abschließen. Sogar eine Mietnomadenversicherung wird mittlerweile angeboten.

Der Rechtsweg – wie Sie Mietnomaden aus der Wohnung zwingen

Viele Vermieter lassen Mietnomaden einfach davon kommen, da sie den langen Rechtsweg scheuen. Das bedauert Rainer Schorr. Wenn die Mietnomaden nach der Kündigung jedoch nicht einfach weiterziehen, sondern sich einnisten, wird Ihnen als Vermieter keine andere Wahl bleiben, als den Rechtsweg einzuschlagen. Zwei Wochen nach der Kündigung, die bereits, nachdem an zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt wurde, ausgesprochen werden kann, können Sie eine Räumungsklage einreichen. Diese wird vom Gericht häufig etwa zwei Monate danach bearbeitet, und bis zur endgültigen Urteilsverkündung können weitere zehn Monate vergehen! Darauf müssen Sie sich einstellen. Die Räumung kann erst nach Rechtskräftigkeit des Urteils und einer weiteren Fristsetzung erfolgen. Damit kann sich der Prozess bis zu anderthalb Jahre hinziehen. Um Ihre Mietnomaden früher los zu werden, gibt es jedoch eine Alternative. Sie können sie über einen Urkundungsprozess belangen. Durch Vorlage des Mietvertrages erwirken Sie wenige Monate nach der Kündigung einen Zahlungstitel und können so das Konto des Mieters sperren lassen. Wenn die Mietnomaden nicht mehr auf ihr Konto zugreifen können, stehen die Chancen gut, dass sie einer Räumung zustimmen. Rainer Schorr wünscht Ihnen jedoch, dass Sie gar nicht erst in eine derartige Lage kommen – undwenn doch, sollten Sie diese Verbrecher nicht einfach davonkommen lassen.