Wie viele Immobilienexperten befürwortet auch Rainer SchorrdasGesetz, daseinen Sachkundenachweis für Makler und Wohnungsverwalter zur Pflicht machen soll. Der Kauf und Verkauf ebenso wie die nachhaltige Verwaltung von Immobilien sindkomplexe Angelegenheiten, bei denen viele Fallstricke zu beachten sind. Zudem sind große Summen im Spiel. Deshalb, so der erfahrene Immobilienmanager, ist besondere Sorgfalt geboten. Ein Sachkundenachweis hilft Kunden sicherzugehen, dass der von ihnen beauftragte Dienstleister sie tatsächlich nach bestem Wissen berät.
Schwarze Schafe schaden der Branche, warnt Rainer Schorr
Rainer Schorr ist überzeugt, dass die meisten Makler im Interesse ihrer Kunden handeln. In seiner über 30-jährigen Laufbahn in der Immobilienbranche hat der Experte mit zahlreichen kompetenten Vertretern dieser Zunft zusammengearbeitet. Doch die schwarzen Schafe, die es in der Branche zweifellos gibt, schaden dem Ruf aller ehrlichen Makler. Kommt es aufgrund mangelnder Sachkenntnis zu einer fahrlässigen Fehlberatung, verlieren Kunden gleich bedeutende Summen. Kein Wunder, dass sie da misstrauisch sind. Jeder neue Fall, der ans Licht kommt, bestätigt so das verbreitete Vorurteil vom unzuverlässigen Makler und macht den ehrlichen Kollegen die Arbeit schwer. Die Pflicht zum Sachkundenachweis, so die Hoffnung, wird das unterbinden und damit der ganzen Branche zum Vorteil gereichen.
Ausbildung, Erfahrung oder Prüfung sollen Sachkunde sicherstellen
Wer künftig einen Gewerbeschein als Makler oder Wohnimmobilienverwalter möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, seine Qualifikation zu belegen. Ausgebildete Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte haben es einfach, denn ihre Abschlüsse werden dem Sachkundenachweis gleichgestellt. Alle anderen müssen ihr Wissen in einer Prüfung nachweisen – oder auf langjährige Erfahrung zurückblicken: Wer mindestens sechs Jahre lang ununterbrochen selbstständig in einem der betroffenen Berufe gearbeitet hat, sollte ausreichend qualifiziert sein. Auch der Gesetzgeber erkennt das an und nimmt diese „alten Hasen“ von der Prüfungspflicht aus.
Rainer Schorr rät zu Umsicht beim Immobilienkauf
Bis das Gesetz in Kraft tritt, was wohl nicht vor Ende des Jahres 2017 geschehen wird, darf sich jedoch weiterhin jeder als Makler betätigen, der sich selbst für fähig hält. Wer mit seiner Immobilie glücklich werden will, sollte deshalb vorsichtig sein, von wem er sich beraten lässt. Rainer Schorr empfiehlt, nach der Erfahrung des Maklers zu fragen – wer seit Jahren erfolgreich ist, weiß offensichtlich, was er tut.